M8

Jugendschutz

Der M8 ist ein Ort für alle — mit klaren Regeln

U16

Unter 16 Jahren

Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung („Muttizettel"). Veranstaltungen ab 22:00 Uhr sind nicht zugänglich.

16+

16 bis 17 Jahre

Zutritt bis 24:00 Uhr ohne Begleitung. Nach Mitternacht nur mit Erziehungsbeauftragung. Ausweispflicht — bitte Personalausweis oder Schülerausweis mit Foto mitbringen.

18+

Ab 18 Jahren

Uneingeschränkter Zutritt zu allen Veranstaltungen. Ausweiskontrolle an der Tür möglich.

Erziehungsbeauftragung

Eltern können einer volljährigen Vertrauensperson schriftlich die Erziehungsbeauftragung für einen Konzertabend übertragen. Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, das Jugendliche persönlich begleiten und für die Dauer der Veranstaltung verantwortlich handeln. Wir prüfen das Formular an der Tür — bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.

Erziehungsbeauftragung (PDF)

Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen

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Alkohol & Getränke

An Unter-16-Jährige geben wir grundsätzlich keinen Alkohol aus. Jugendliche zwischen 16 und 17 dürfen Bier und Wein erwerben — Spirituosen und Mischgetränke bleiben tabu, das gibt das Jugendschutzgesetz vor. Stichproben am Tresen sind die Regel, nicht die Ausnahme; bitte den Ausweis griffbereit halten. Wir sehen den Jugendschutz nicht als Formalität, sondern als Teil unseres Auftrags als Einrichtung des Hauses der Jugend.

Für Eltern & Erziehungsberechtigte

Der M8 ist eine Einrichtung im Haus der Jugend Mainz und steht unter dem Dach des Fördervereins. Jugendschutz ist für uns Kernauftrag, kein Anhang. An der Tür arbeitet geschultes Personal, das die Einlasskriterien konsequent prüft — und im Zweifel auch mal Nein sagt. Bei Fragen vorab oder Sorgen während eines Konzerts erreichst du uns jederzeit über die Kontaktseite.

Inhaber eines MainzPass erhalten ermäßigten Eintritt bei allen Veranstaltungen.

Häufige Fragen

Noch Fragen zum Jugendschutz?

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